Mobirise

  



 

TÄTIGKEITS­BEREICHE

Auftraggeber

Der Großteil der Gutachten zur Unfall­rekon­struktion wird für Zivil- und Straf­gerichte aber auch für Staats­anwalt­schaften in bereits laufenden Verfahren erstellt. Diese dienen haupt­sächlich zur Rechts­findung und Schadens­regu­lierung nach Verkehrs­unfällen.

Ein sehr geringer Anteil umfasst Gutachten für private Auftrag­geber wie Ver­sicher­ungen, Rechts­anwälte und Unfall­beteiligte. Diese Gutachten werden in erster Linie beauf­tragt, um außer­gericht­liche Einigungen zu ermög­lichen, das Prozess­risiko besser ein­schätzen zu können oder um bereits vor­liegende Gutachten anderer Sach­ver­ständiger zu über­prüfen.
In einigen Fällen dienen die Analysen aber auch für das bessere Ver­ständnis des Unfall­herganges für die Unfall­beteiligten und Angehörige, da es undenkbar ist, die innerhalb kürzester Zeit ab­laufenden komplexen Ereignisse vollständig in allen Details zu erfassen. So ist es z.B. möglich, den Beteiligten ihren Anteil am Zustande­kommen eines Unfalls zu ver­deut­lichen. Aufgrund der hohen Auslastung bei Gericht ist es in den letzten Jahren jedoch kaum möglich gewesen, derartige Aufträge anzunehmen.

Der Leistung­sumfang der Arbeits­aufträge reicht von einfachen Vor­prüf­ungen und Ein­schätz­ungen über kurze Stellung­nahmen bis zu ausführ­lichen schrift­lichen Gutachten. Die Preis­gestaltung bei Privat­aufträgen hängt vom gewünschten Umfang ab und orientiert sich am Gebühren­anspruchs­gesetz (GebAG idgF), es sind aber auch Pauschal­vereinbar­ungen möglich. Das Erst­gespräch verursacht keine Kosten.

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… damit Ihre offenen Fragen beantwortet werden!

Fragestellungen und Ablauf

Die Kern­aufgabe bei der Arbeit im Fach­gebiet „17.01 Verkehrs­unfall Straßen­verkehr, Unfall­analyse“ umfasst die Rekon­struktion des Unfall­her­ganges und seiner Folgen auf Basis vor­handener Inform­ationen und eigener Befund­ergebnisse. Dabei gilt es, die komplexen Zusammen­hänge bei einem Verkehrs­unfall in räuml­icher und zeitl­icher Hinsicht offen­zulegen.

Der "Befund"
Die Befund­aufnahme ermittelt den Ist-Zustand durch Fest­stell­ung und Beschreib­ung von Tat­sachen. Zu den Befund­ergebn­issen zählen neben den Fahr­zeug­daten und Unfall­spuren (wie Reifen­spuren und Beschädig­ungs­details) auch die Aus­sagen der Unfall­beteiligten, die in weiter Folge aus techn­ischer Sicht zu über­prüfen sind.

Das "Gutachten"
Im Rahmen des Gutachtens werden auf Basis der Befund­ergebnisse Schluss­folger­ungen abge­leitet und Zusammen­hänge zum Stand der Technik herge­stellt. Dafür sind einer­seits technisch-physikalische Kenntnisse erforder­lich und ander­seits auch Tatsachen der Wahr­nehmungs­psycho­logie sowie der menschl­ichen Leistungs­fähigkeit zu berück­sichtigen. 

Relevante Fragestellungen
Die Frage­stellungen an den techn­ischen Sach­verständigen variieren auf­grund der viel­fältigen Kombi­nations­möglich­keiten an Unfall­beteiligten (Pkw, Nutz­fahr­zeuge, Zwei­räder, Fuß­gänger, Tiere, feste Hinder­nisse, etc.) und den unter­schiedl­ichsten örtlichen Gegeben­heiten stark. In den meisten Fällen werden folgende Fragen behandelt:
  • Rekon­struktion des Kollisions­ortes und der Fahr­zeug­stellungen (Kollisions­winkel, Einlauf­richtungen)
  • Bestimmung der Kollisions­geschwindig­keiten und der Ausgangs­geschwindig­keiten
  • Prüfung der Sicht­verhältnisse und der wechsel­seitigen Sicht­beziehungen
  • Beurteilung des Fahr- bzw. Bewegungs­verhaltens in Zusammen­hang mit Fragen zur Vermeid­barkeit (räumliche und zeitliche Vermeid­barkeit)
  • Prüfung eines möglichen Fehl­verhaltens der Beteiligten (z.B. über­höhte Geschwindig­keit, Reaktions­verspätung, Ein­haltung einer nicht korrekten Fahr­linie, etc.)
  • Feststellung der Kollisions­abfolge bei Serien­auffahr­unfällen (Erst­kollision, mögliche Brems­weg­verkürzung für die nach­folgenden Fahr­zeuge)
  • Prüfung der Nach­voll­zieh­barkeit von Aussagen und Unfall­schilder­ungen (Plausibilitäts­prüfung anhand der Fahr­zeug­schäden, der Boden­spuren und anhand von Zeit-Weg-Zusammen­hängen)
  • Beurteilung der Insassen­belastungen (z.B. Auffahr­unfälle) und Über­prüfung der Kausalität von Verletz­ungen aus technischer Sicht (insbesondere bei HWS-Verletzungen, Verwendung des Sicher­heits­gurtes, etc.)
  • Prüfung der Kausalität und der Korres­pondenz von Fahr­zeug­schäden (passen die Schäden über­haupt zusammen und können diese bei dem beschriebenen Vorfall entstanden sein?)
Bearbeitung der Gutachten
Die Erstellung der Gutachten erfolgt in der Regel auf Basis der Akten­lage unter Einsatz moderner Rekon­struktions­methoden, Computer­technik und Daten­banken. Mit den zur Verfügung stehenden bzw. zugäng­lichen Computer­programmen können u.a. Zeit-Weg-Berechnungen, Crash-Simulationen sowie Foto­entzerrungen durch­geführt und Fahr­abläufe grafisch darge­stellt und zeitlich gegen­über­gestellt werden. Die Computer­analyse von Unfall­hergängen ermöglicht gegen­über der klassischen „Hand­rechnung“ die Lösung komplexer Frage­stellungen, wobei Lücken in der Fakten­lage durch physikalisch korrekte Nach­bildungen durchgehender Bewegungs­abläufe sinnvoll geschlossen werden können. Neben der vertiefenden Problem­analyse erlauben die verwendeten Rekon­struktions- und Simulations­programme „PC-Crash“ (DSD – Dr. Steffan Daten­technik GmbH) und "AnalyzerPro" (AnalyzerPro KG) auch eine ansprechende 3D-Darstellung der Ergebnisse in Form von Animationen (Übersicht, Fahrer­sicht, etc.), sodass ein einfaches Erfassen der zeit­lichen und räum­lichen Beziehungen möglich ist.

Eingangs­parameter sind dabei die Ergebnisse der Befund­aufnahme (Daten, Spuren, Beschädig­ungen, Besonder­heiten der Unfall­stelle, etc.), wobei ergänzend auch Fahr­zeug­gegen­über­stellungen (Stell­proben), Sicht­proben oder Versuche durch­geführt werden können.

Erforderlichen­falls erfolgt die Bearbeitung inter­disziplinär in Zusammen­arbeit mit Sach­verständigen aus anderen Fach­gebieten (Fahr­zeug­bewertung, Foto­grammetrie, Fahrten­schreiber­auswertung, Gerichts­medizin, Kriminal­technik, etc.). So werden Fragen zur Schadens­höhe haupt­sächlich in Zusammen­arbeit mit Spezialisten aus dem Fach­gebiet „17.11 Kfz-Reparaturen, Havarie­schäden, Bewertung“ bearbeitet.
Meine bevorzugten Ansprechpartner bei technischen Fragen und Fragen zur Schadenshöhe sind dabei die Sachverständigen SV Ing. Konrad ECKER (Jaidhof bei Gföhl; www.konradecker.com), SV Ing. Johann BAUER (Zwettl) und SV Ing. Michael SCHRAMMEL, MEng. (Münchendorf; www.michael-schrammel.at), die mit ihrer fachlichen Kompetenz immer weiterhelfen konnten. 

Die Ergebnisse werden – soweit möglich – in einer leicht verständ­lichen Form aufbe­reitet, damit die Nach­voll­zieh­bar­keit nicht nur für fach­kundige Personen und Kollegen sondern auch für die Auftrag­geber und alle anderen Verfahrens­beteiligten gegeben ist. Von großem Vorteil ist dabei der Einsatz der Unfall­simulation mit den Programmen „PC-Crash“ und "AnalyzerPro", da damit auch die Bewegung der Beteiligten mit zeit­gleichen Positionen im dynamischen Ablauf veran­schaulicht werden kann.

  

 

Tätigkeit als Gerichts­sach­verständiger

Der gerichtliche Sach­verständige ist ein unab­hängiges, zur Objektivität und Unpartei­lichkeit verpflichtetes Hilfs­organ des Gerichtes und der Staats­anwalt­schaft (Verwaltungs­behörde).

Das Sachverständigen- und Dolmetscher­gesetz idgF sieht ein gerichtliches Zertifi­zierungs­verfahren vor, in dem die Eignung jener Personen geprüft wird, die eine Eintragung in die Liste der gericht­lichen Sach­verständigen anstreben. In diesem Begut­achtungs­verfahren werden die allgemein erforder­lichen Voraus­setzungen und die fach­liche Eignung (sehr hohe Sach­kunde) durch eine unab­hängige Kommission beurteilt. Vor der Eintragung ist ein Eid abzu­legen. Dieser bewirkt, dass bei der Tätig­keit vor Gericht keine neuer­liche Beeidigung erforderlich ist, solange eine Eintragung in der Sach­verständigen­liste besteht.

Der nunmehr „allgemein beeidete und gericht­lich zertifi­zierte Sach­verständige“ ist zur ständigen Weiter­bildung auf seinem Fach­gebiet verpflichtet, um eine hohe Qualität sicher­zu­stellen. Die durch eine Kommission geprüften und ange­rechneten Fort­bildungen werden in einem Bildungs­pass dokumentiert.

Als „allgemein beeideter und gericht­lich zerti­fizierter Sach­verständiger“ garantiere ich bei der Bearbeitung meiner Aufträge entsprechend dem von mir geleisteten Eid und den Standes­regeln voll­kommene Objektivität, Unpartei­lichkeit, strengste Ver­schwiegen­heit sowie die Unab­hängig­keit meiner Person von den Verfahrens­beteiligten.
Adresse

Limbergstraße 54
A - 3500 Krems a.d. Donau
UID-Nr.: ATU64724935

Kontakt

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